Wir beraten Sie gerne fachkundig über Fragen des Wohnens im Alter, über angemessene Hilfeleistungen und deren Finanzierung. Alle SWB Einrichtungen sind als Partner der Pflegekassen anerkannt. Die Pflegekosten richten sich nach der jeweiligen Pflegegraden.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen. Die pauschalen Leistungen der Pflegekassen in den fünf Pflegegraden werden von den anfallenden Heimkosten abgezogen. Sollten die eigenen Mittel zum bestreiten der Heimkosten nicht ausreichen, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten gestellt werden.
Pflegesätze Park-Wohnstift Bad-Herrenalb
Gültig ab 01.01.2020
PDF vollstationäre Versorgung ansehen
PDF Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ansehen
Pflegesätze Veronikaheim Bühl
Gültig ab 01.01.2020
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Pflegesätze Demenz
Gültig ab 01.01.2020
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Pflegesätze Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Gültig ab 01.01.2020
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